9. Oktober 2019: Petition an den Bayerischen Landtag

Seit den 70er Jahren ist das Phänomen des Klimawandels bekannt. Dennoch wurde bisher wenig dagegen unternommen. Die Folgen der Krise sind mittlerweile auch bei uns zu spüren. Hitzewellen, Trockenheit, Wasserknappheit, Ernteausfälle, Waldbrände – um nur ein paar Beispiele zu nennen. Die jüngst veröffentlichte Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich betont die Wichtigkeit von Bäumen und Wäldern. Jedoch wirkt sich der aktuell praktizierte Umgang mit unseren Waldbeständen negativ auf unser Klima aus. Wir fordern deshalb die Bayerische Staatsregierung dazu auf, folgende Maßnahmen durchzusetzen:
 
• Aberkennung des grundsätzlichen Rechtsanspruchs auf Rodung für Waldbesitzer*innen
• Verkaufsmoratorium auf Bayerischen Staatswald und allmählichen Rückkauf privater Waldflächen auf bayerischem Staatsgebiet bis sämtlicher Waldbestand in öffentliche Hand übergegangen ist
• Einführung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Umwelt- und Artenschutz in den Regionalplänen für einen fairen Interessenausgleich zwischen Umwelt-/Klima-/Artenschutz und Wirtschaft
• Die Entscheidung über die Erteilung einer Rodungserlaubnis soll ausschließlich in einem Ausschuss mit Vertreter/innen des Landratsamtes, des/der Walbesitzer/in, der regionalen Umweltverbände und der Bürger/innen der Gemeinde, auf deren Gemarkung das betreffende Waldstück liegt, verhandelt werden
• Bei der Erteilung der Erlaubnis von Rodungsgenehmigungen ist eine Funktionsbeeinträchtigung angrenzender Waldflächen zu berücksichtigen
• In diesem Zusammenhang muss die Möglichkeit bestehen, auf die Einrichtung eines “Schutzgürtels” um den angrenzenden Wald, ebenso wie um die Aufforstungsfläche zu bestehen
• Unabhängig von der Flächengröße sollen gründliche Umweltverträglichkeitsprüfungen, Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfungen und Flora-Fauna-Habitat Verträglichkeitsprüfungen von unabhängigen Prüfstellen durchgeführt werden, eine Beauftragung durch den/der Antragsteller/in auf Rodungsgenehmigung muss ausgeschlossen werden
• Bei Wiederaufforstungen muss nicht nur ein flächiger, sondern auch ein qualitativer Ausgleich geleistet werden
• Bei Wiederaufforstungen muss von der verantwortlichen Partei (vom Verursacher) eine regelmäßige Bewässerung vorgenommen werden, um den hohen Schäden durch Trockenheit vorzubeugen und so eine erfolgreiche Anpflanzung zu gewährleisten. Das sogenannte Verursacher-Prinzip greift auch in anderen Bereichen, eine Anwendung im Kampf gegen die Folgen des Klimawandels ist zwingend notwendig
• Die Aufforstungsflächen für den Ausgleich einer Rodungsfläche müssen ein zusammenhängendes Gebiet bilden. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht für die komplette Fläche möglich sein, muss eine Untergrenze von 10 ha greifen, die auf jeden Fall als zusammenhängende Aufforstungsfläche vorliegen muss. Aufsplitterungen in zahlreiche Kleinflächen haben keine Chance jemals zu einem Wald zu werden und tragen dem eigentlichen Sinn einer Aufforstung keine Rechnung
• Nach einer erfolgreichen Wiederaufforstung soll das Waldstück für mindestens 50 Jahre für Rodungen gesperrt sein und aus der wirtschaftlichen Nutzung genommen werden
• Das Verbot folgender Maßnahmen muss eingeführt werden: Zukleben von Fledermaushöhlen und Versetzen von Habitatbäumen
• Renaturierungen müssen zügig und umfassend erfolgen und von unabhängigen Stellen regelmäßig kontrolliert werden
• Aufforstungsflächen müssen in einem öffentlich zugänglichen Register erfasst werden, inklusive der Wälder/Flächen, für die sie als Ausgleich dienen
 
In unseren Augen sind diese Forderungen ein wesentlicher und unabdingbarer Schritt, um den Kampf gegen den Klimawandel wirksam voranzubringen. Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, denen nicht das wirtschaftliche Interesse als wichtigste Entscheidungsgrundlage dient, wenn es um die Einstufung von Gebieten als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Rohstoffe geht.
Klimaschutz und -wandel muss berücksichtigt werden, ebenso wie Natur- und Artenschutz. Das erfolgreiche Volksbegehren zum Artenschutz, welches in ein entsprechendes Gesetz mündet, hat gezeigt, wie die Bürger/innen dem Thema gegenüberstehen und dass wir nicht mehr bereit sind, die rücksichtslose Zerstörung von Natur hinzunehmen.
Es darf nicht nur auf die Fläche selbst geschaut werden, die der Rohstoffgewinnung weichen soll, sondern es muss berücksichtigt werden, ob wir uns in einem waldarmen Gebiet bzw. einem bereits extrem wirtschaftlich genutzten Gebiet befinden. Ebenso ist der Grundwasser- und Gewässerschutz verstärkt zu berücksichtigen.
Wir sind der Meinung, dass unsere Forderungen all diesen Aspekten Rechnung tragen.